Wertpapier, Urkunde, die über ein privates Recht ausgestellt ist. Die Urkunde hat Bedeutung für die Übertragung und die Ausübung des Rechts. Als Gegenstand kommen in Betracht Forderungen auf Geldleistungen (z. B. Wechsel, Scheck, Schuldverschreibung), Herausgabeansprüche (z. B. Konnossement, Lagerschein), Gesellschaftsbeteiligungen (Aktien), Beteiligungen am Vermögen von Kapitalanlagegesellschaften (Investmentzertifikate), Grundpfandrechte (Hypothekenbrief, Grundschuldbrief) u. a. Die rechtliche Ausgestaltung ist unterschiedlich.

Im engeren Sinn ist die Urkunde dann ein Wertpapier, wenn für sie die Regel gilt, dass dem jeweiligen Eigentümer des Papiers auch das darin verbriefte Recht

(79 von 755 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Wertpapier. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wertpapier