Der vom Erfolgs- und Gewinnstreben der Wirtschaftssubjekte ausgehende Wettbewerbsdruck, der zu einer tendenziellen Realisierung der vorgegebenen Wettbewerbsziele führt, ist durch Versuche der Wirtschaftssubjekte gefährdet, sich ihm durch wettbewerbsbeeinträchtigende Strategien zu entziehen. Wettbewerb bedarf also des Schutzes durch wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen. Die Wettbewerbsregeln schränken allerdings die den Unternehmen in einer Marktwirtschaft prinzipiell zustehende Dispositionsfreiheit ein. Die Wettbewerbspolitik steht daher vor der Aufgabe, Absprachen (Kartelle im weiteren Sinn), Behinderungsmissbrauch und Unternehmenskonzentration zu überwachen und gegebenenfalls zu unterbinden, ohne jedoch die Handlungsfreiheit der Unternehmen

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Quellenangabe
Brockhaus, Wettbewerbsbeschränkungen und Wettbewerbspolitik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wettbewerb-wirtschaft/wettbewerbsbeschränkungen-und-wettbewerbspolitik