Wettbewerb, Konkurrenz, allgemein ein Prozess, bei dem mehrere Personen oder

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Begriffliches

Wettbewerb ist auf verschiedenen Ebenen und in vielfältigen Formen anzutreffen, z. B. als Wettbewerb um bessere Problemlösungen in Wissenschaft und Technik, als Wettbewerb um höhere Qualität von Inhalt und Ausdrucksform in Kunst und Kultur, als Wettkampf im Sport, als Wettbewerb politischer Parteien um Wählerstimmen, als Wettbewerb von sozialen Gruppen und Organisationen um

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Wirtschaftlicher Wettbewerb

Wirtschaftlicher Wettbewerb – das konstituierende Ordnungsprinzip der Marktwirtschaft – ist begrifflich durch die Existenz von Märkten mit mehreren (mindestens zwei) Anbietern oder Nachfragern charakterisiert, die sich antagonistisch verhalten, d. h. ihr Verhalten nicht abstimmen, sondern durch Einsatz eines oder mehrerer Aktionsparameter (Preis- oder Leistungselemente) ihren Erfolgsgrad zulasten der Konkurrenz zu erhöhen suchen. Den Anbieterwettbewerb kennzeichnet, dass mehrere, unabhängig voneinander nach Gewinn

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Wettbewerbstheorie und Entwicklung wettbewerbspolitischer Leitbilder

Die Wettbewerbstheorie widmet sich der Analyse der Wirkungszusammenhänge wettbewerblicher Prozesse, für die die Marktstruktur, die Wettbewerbsregeln und strukturelle Produktionsbedingungen (z. B. Skalenerträge) maßgeblich sind. Sie bildet die Grundlage für die Wettbewerbspolitik, die den Ordnungsrahmen für die Marktaktivitäten der Wirtschaftssubjekte bestimmt. Sie kann sich dabei an verschiedenen wettbewerbspolitischen Leitbildern orientieren.

Vertreter der klassischen Nationalökonomie (A. Smith, D. Ricardo, J. S. Mill) und später auch der Neoklassik (besonders der Grenznutzenschule) lehnten die Bevormundung des Einzelnen durch staatliche Wirtschaftspolitik ab und forderten freien Leistungswettbewerb. Die Klassiker betonten,

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Wettbewerbsbeschränkungen und Wettbewerbspolitik

Der vom Erfolgs- und Gewinnstreben der Wirtschaftssubjekte ausgehende Wettbewerbsdruck, der zu einer tendenziellen Realisierung der vorgegebenen Wettbewerbsziele führt, ist durch Versuche der Wirtschaftssubjekte gefährdet, sich ihm durch wettbewerbsbeeinträchtigende Strategien zu entziehen. Wettbewerb bedarf also des Schutzes durch wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen. Die Wettbewerbsregeln schränken allerdings die den Unternehmen in einer Marktwirtschaft prinzipiell zustehende Dispositionsfreiheit ein. Die Wettbewerbspolitik steht daher vor der Aufgabe, Absprachen (Kartelle im weiteren Sinn), Behinderungsmissbrauch und Unternehmenskonzentration zu überwachen und gegebenenfalls zu unterbinden, ohne jedoch die Handlungsfreiheit der Unternehmen

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Gesetzliche Grundlagen der Wettbewerbspolitik

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen der Wettbewerbspolitik in Deutschland sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 26. 8. 1998 (in der Fassung vom 26. 6. 2013), welches das GWB vom 27. 7. 1957 in der Fassung

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Globalisierung des Wettbewerbs und internationale Wettbewerbspolitik

Die zunehmende weltwirtschaftliche Verflechtung und die Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes haben die Märkte über die nationalen Grenzen hinaus erweitert. Export- und Importkonkurrenz müssen bei der Beurteilung von Wettbewerbsbeziehungen berücksichtigt werden. Die Globalisierung fördert zwar einerseits den

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Literatur

J. M. Clark: Competition as a dynamic process (1961; Nachdruck 1980);
E. Kantzenbach: Die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs (21967);
F. A. v. Hayek: Der Wettbewerb
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Quellenangabe
Brockhaus, Wettbewerb (Wirtschaft). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wettbewerb-wirtschaft