Wirtschaftlicher Wettbewerb – das konstituierende Ordnungsprinzip der Marktwirtschaft – ist begrifflich durch die Existenz von Märkten mit mehreren (mindestens zwei) Anbietern oder Nachfragern charakterisiert, die sich antagonistisch verhalten, d. h. ihr Verhalten nicht abstimmen, sondern durch Einsatz eines oder mehrerer Aktionsparameter (Preis- oder Leistungselemente) ihren Erfolgsgrad zulasten der Konkurrenz zu erhöhen suchen. Den Anbieterwettbewerb kennzeichnet, dass mehrere, unabhängig voneinander nach Gewinn

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Quellenangabe
Brockhaus, Wirtschaftlicher Wettbewerb. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wettbewerb-wirtschaft/wirtschaftlicher-wettbewerb