Ideengeschichtlich ging die politische Opposition aus dem mittelalterlichen Widerstandsrecht hervor, aus dem sich eine Oppositions- und eine Revolutionslehre entwickelten. In der Bundesrepublik legt Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes (aufgenommen im Rahmen der Notstandsverfassung) die Ausübung eines verfassungsgemäßen Widerstandsrechtes für den Fall

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Quellenangabe
Brockhaus, Widerstand und Widerstandsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/widerstand/widerstand-und-widerstandsrecht