Wieder|einsetzung in den vorigen Stand, lateinisch Restitutio in integrum, die gerichtliche Aufhebung eines von Rechts wegen eingetretenen Rechtsnachteils durch Wiederherstellung des früheren Zustandes.

Der Zivilprozess kennt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung von Notfristen (Frist) und Rechtsmittelbegründungsfristen (§§ 233–238 ZPO), die sonst den Ausschluss der Partei mit dieser Prozesshandlung zur Folge hätte (§ 230 ZPO). Eine Partei

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Quellenangabe
Brockhaus, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zivilprozess). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wiedereinsetzung-in-den-vorigen-stand-zivilprozess