Willensfreiheit, die Fähigkeit von Personen, selbstständige und unabhängige Akte der Entscheidung und der Wahl zwischen Optionen vorzunehmen (Spontaneität des Willens). Der Wille erscheint dabei als ein autonomes Vermögen der Erstauslösung, der überlegten Umsetzung und der gezielten Verfolgung von Ereignissen. Im Unterschied zur Handlungsfreiheit bezeichnet Willensfreiheit eher die innere als die äußere Autonomie. (Beispiel: Ein Drogenabhängiger könnte faktisch unfähig sein, auf einen regelmäßigen Drogenkonsum zu verzichten, und dennoch wollen, er wäre von Drogen unabhängig.) Willensfreiheit scheint sich so gesehen als das

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Quellenangabe
Brockhaus, Willensfreiheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/willensfreiheit