Aus der formalen Ethik der »Vorkoordination von Präferenzen nach dem Verallgemeinerungsprinzip« ergibt sich als zentrale Regel des Wirtschaftsethos die Vertragsethik und der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind, weil Verträge ein Versprechen auf ihre Erfüllung beinhalten (»Pacta sunt servanda«). Der Grundsatz, dass Versprechen nicht zu halten sind, ist nicht verallgemeinerbar, wenn zugleich Wertschöpfung stattfinden soll. Verträge bewirken Erwartungssicherheit. Wirtschaftsakteure müssen sich auf Zusagen verlassen können, um ihre eigenen Planungen vornehmen zu können. Die Vertragsethik impliziert jedoch nicht nur das formale Einhalten

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Quellenangabe
Brockhaus, Anwendung der ethischen Ökonomie auf wirtschaftsethische Einzelfragen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wirtschaftsethik/anwendung-der-ethischen-ökonomie-auf-wirtschaftsethische-einzelfragen