Zins war bereits im Alten Orient als Preis für Geld- und Naturalienleihe (Geld- und Fruchtzins) bekannt. Im antiken Rom wurde der Geldzins (lateinisch usurae »Nutzen«) zunächst im Zwölftafelgesetz geregelt und auf einen Höchstsatz von 112 des Kapitals beschränkt. Seit der jüngeren Republik galt der Höchstsatz der

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Quellenangabe
Brockhaus, Geschichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zins/geschichte