Nach der Bemessungsgrundlage wird zwischen spezifischem Zoll (Mengenzoll), Wertzoll und Mischformen (z. B. Mischzoll, gleitende Zölle) unterschieden. Bei den spezifischen Zöllen ist der Bemessungsmaßstab eine Mengeneinheit (z. B. Gewicht einer Ware beim Gewichtszoll). Spezifische Zölle erfordern einen sehr tief gegliederten Zolltarif, damit auch hochwertige Güter in angemessener Höhe verzollt werden und bei Gütern mit

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Quellenangabe
Brockhaus, Begriffliches. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zoll-aussenwirtschaft/begriffliches