Für die Mitgliedsstaaten der EU ist die Erhebung von Zöllen weitestgehend gemeinschaftlich geregelt. Rechtsgrundlage ist der seit 1. 1. 1994 für alle Mitgliedsländer der Gemeinschaft verbindliche Zollkodex der EG vom 12. 10. 1992 (nebst Durchführungsverordnung), der die grundlegenden Vorschriften für den Warenverkehr mit Drittländern zusammenfasst. Er regelt die Behandlung der Waren beim Eingang in das Zollgebiet der EG, den gemeinsamen Zolltarif, Zollwert und Warenursprung, das Zollverfahren, das Entstehen der Zollschuld, die Entrichtung und Erstattung von Zoll sowie das Rechtsbehelfsverfahren. Nationales (deutsches) Zollrecht

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Quellenangabe
Brockhaus, Zollrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zoll-aussenwirtschaft/zollrecht