Zwangs|arbeit, ein Unterfall des Arbeitszwanges, bei dem die gesamte Arbeitskraft des

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Rechtliches

In Deutschland setzt Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG der Zwangsarbeit grundrechtliche Grenzen; danach sind Arbeitszwang (Artikel 12 Absatz 2 GG), bei dem es um die zwangsweise Heranziehung zu einer bestimmten Arbeit oder einzelnen Dienstleistungspflichten

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Geschichte

In diktatorisch regierten Staaten wurde besonders im 20. Jahrhundert die Zwangsarbeit als politisches Machtmittel missbraucht. In Anknüpfung an die Deportationspraxis des zaristischen Russland errichtete das kommunistische Herrschaftssystem in der UdSSR nach 1917 ein weitverzweigtes Netz von Straflagern (seit den 1930er-Jahren im Rahmen des GULAG), in denen Millionen von Häftlingen unter meist extremen Umständen und hohen Opferzahlen Zwangsarbeit verrichten mussten, v. a. die aus politischen Gründen Inhaftierten. Zwangsarbeit fand aber auch im sonstigen Strafvollzug Anwendung. In den 1940er-Jahren und der 1. Hälfte der 1950er-Jahre

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Quellenangabe
Brockhaus, Zwangsarbeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zwangsarbeit