In Deutschland setzt Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG der Zwangsarbeit grundrechtliche Grenzen; danach sind Arbeitszwang (Artikel 12 Absatz 2 GG), bei dem es um die zwangsweise Heranziehung zu einer bestimmten Arbeit oder einzelnen Dienstleistungspflichten

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliches. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zwangsarbeit/rechtliches