Rechtliches
In Deutschland setzt Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG der Zwangsarbeit grundrechtliche Grenzen; danach sind Arbeitszwang (Artikel 12 Absatz 2 GG), bei dem es um die zwangsweise Heranziehung zu einer bestimmten Arbeit oder einzelnen Dienstleistungspflichten
(32 von 222 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Rechtliches.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zwangsarbeit/rechtliches