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Politik

Die am 22.8.1995 in Kraft getretene Verfassung definiert Äthiopien als parlamentarische Republik mit bundesstaatlicher Ordnung. Sie garantiert den verschiedenen ethnischen Bevölkerungsgruppen weitgehende Autonomie und räumt den auf der Grundlage ethnischer Kriterien (Sprachregionen und Siedlungsgebiete) gebildeten Regionalstaaten (Kilil) das Recht auf Austritt aus dem Staatsverband (Sezessionsrecht) ein,

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge ist horizontal in Grün über Gelb über Rot gestreift mit dem Wappen in

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Parteien

Einflussreichste Kraft innerhalb eines breit gefächerten Parteienspektrums ist das Bündnis Ethiopian People's Revolutionary Democratic Forces (EPRDF;

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Gewerkschaften

Die Confederation of Ethiopian Trade Unions (CETU) ist Dachverband von acht

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Militär

Die nationalen Streitkräfte Ethiopian National Defense Forces (ENDF) umfassen rund 138 000

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Verwaltung

Äthiopien ist in 9 Regionalstaaten sowie die beiden Stadtregionen der Hauptstadt

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Recht

Der Gerichtsaufbau besteht aus Bundesgerichten mit einem Obersten Bundesgerichtshof und dem

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Bildungswesen

Es besteht allgemeine Schulpflicht vom 6. bis 14. Lebensjahr. Das Schulsystem ist gegliedert

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Medien

Der Staat dominiert die Medienlandschaft, insbesondere den Rundfunk, und hat mit dem staatlich kontrollierten Anbieter »Ethio Telecom« das Telekommunikationsmonopol. Mit einem restriktiven Medienrecht und strafrechtlichen

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/äthiopien/staat-und-recht