Die am 22.8.1995 in Kraft getretene Verfassung definiert Äthiopien als parlamentarische Republik mit bundesstaatlicher Ordnung. Sie garantiert den verschiedenen ethnischen Bevölkerungsgruppen weitgehende Autonomie und räumt den auf der Grundlage ethnischer Kriterien (Sprachregionen und Siedlungsgebiete) gebildeten Regionalstaaten (Kilil) das Recht auf Austritt aus dem

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/äthiopien/staat-und-recht/verfassung