Abrüstung bezeichnet die Verminderung oder völlige Beseitigung von Waffen und Streitkräften eines Staates (»einseitige« Abrüstung) oder mehrerer Staaten (»allgemeine« Abrüstung).

Vereinbarungen über die Beschränkung zukünftiger Rüstungen, über Standorte und technische Ausführungen bestimmter Waffen werden als »Rüstungskontrolle« bezeichnet. Ziel von Abrüstung ist es, regional oder weltweit für politische Entspannung zu sorgen und den

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Quellenangabe
Brockhaus, Abrüstung. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/abrustung