Grundlage des Haushaltsgesetzes ist ein von der Bundesregierung erstellter Haushaltsplan. Der Haushaltsplan wird aufgrund von Vorschlägen erarbeitet, die die Bundesministerien und obersten Bundesbehörden für ihren jeweiligen Bereich machen. Das Bundesfinanzministerium fasst die Vorschläge

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Quellenangabe
Brockhaus, Verabschiedung des Haushaltsgesetzes. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/budgetrecht-des-deutschen-bundestags/verabschiedung-des-haushaltsgesetzes