Budgetrecht des Deutschen Bundestags
Das Budgetrecht des Deutschen Bundestags ist das Recht des Deutschen Bundestags
(11 von 51 Wörtern)Herkunft des Budgetrechts
Der Begriff »Budget« [byˈdʒe:] kommt von dem altfranzösischen Wort bougette, das so viel bedeutet wie »Lederbeutel« oder »Geldbeutel«. Im 18. Jahrhundert wurde das daraus abgeleitete Wort budget in England
(29 von 196 Wörtern)Rechtsgrundlagen des Bundeshaushalts
Der Bundestag nimmt sein Budgetrecht wahr, indem er ein Haushaltsgesetz erlässt. Dieses gilt für einen bestimmten Zeitraum,
(17 von 115 Wörtern)Verabschiedung des Haushaltsgesetzes
Grundlage des Haushaltsgesetzes ist ein von der Bundesregierung erstellter Haushaltsplan. Der Haushaltsplan wird aufgrund von Vorschlägen erarbeitet, die die Bundesministerien und obersten Bundesbehörden für ihren jeweiligen Bereich machen. Das Bundesfinanzministerium fasst die Vorschläge der
(34 von 240 Wörtern)Kontrollbefugnisse des Bundestags nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes
Wenn das Haushaltsgesetz in Kraft getreten ist, besteht eine rechtsgültige Grundlage für den Bundeshaushalt. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass die Haushaltsvorgaben auch umgesetzt
(25 von 176 Wörtern)