Das Budgetrecht des Deutschen Bundestags ist das Recht des Deutschen Bundestags

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Herkunft des Budgetrechts

Der Begriff »Budget« [byˈdʒe:] kommt von dem altfranzösischen Wort bougette, das so viel bedeutet wie »Lederbeutel« oder »Geldbeutel«. Im 18. Jahrhundert wurde das daraus abgeleitete Wort budget in England

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Rechtsgrundlagen des Bundeshaushalts

Der Bundestag nimmt sein Budgetrecht wahr, indem er ein Haushaltsgesetz erlässt. Dieses gilt für einen bestimmten Zeitraum,

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Verabschiedung des Haushaltsgesetzes

Grundlage des Haushaltsgesetzes ist ein von der Bundesregierung erstellter Haushaltsplan. Der Haushaltsplan wird aufgrund von Vorschlägen erarbeitet, die die Bundesministerien und obersten Bundesbehörden für ihren jeweiligen Bereich machen. Das Bundesfinanzministerium fasst die Vorschläge der

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Kontrollbefugnisse des Bundestags nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes

Wenn das Haushaltsgesetz in Kraft getreten ist, besteht eine rechtsgültige Grundlage für den Bundeshaushalt. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass die Haushaltsvorgaben auch umgesetzt

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Budgetrecht des Deutschen Bundestags. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/budgetrecht-des-deutschen-bundestags