Der Bundestag (Deutscher Bundestag) ist das Parlament, also die gewählte Volksvertretung der

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Wahlfunktion: wählen und gewählt werden

Die Abgeordneten werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vom wahlberechtigten Volk gewählt. Im Anschluss an die

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Repräsentations- und Artikulationsfunktion: Herrschaft des Volkes

Je mehr Stimmen eine Partei bei der Wahl bekommen hat, desto

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Kontrollfunktion: Regierung, Opposition und Gewaltenteilung

Die Abgeordneten einer Partei, die im Parlament sitzen, bilden eine Gruppe, die sogenannte Fraktion. Manchmal bilden auch zwei oder mehr Parteien eine gemeinsame Fraktion, beispielsweise CDU und CSU.

Die Fraktion oder Koalition aus Fraktionen, die die Mehrheit der Abgeordneten hat, stellt die Bundesregierung. Die

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Gesetzgebungsfunktion: der Bundestag als Legislative

Die gesetzgebende Gewalt heißt Legislative. In Deutschland sind das die Parlamente, auf

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Budgetrecht: Geld für politische Entscheidungen

Durch das Budgetrecht, auch Haushaltsrecht genannt, hat der Bundestag das letzte

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Die Abgeordneten: Rechte und Pflichten nach freiem Gewissen

Nachdem die Abgeordneten für ihre Partei in den Bundestag gewählt wurden, arbeiten sie im Parlament. Die Gehälter der Abgeordneten heißen Diäten.

Die Abgeordneten

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Arbeitsweise und Aufbau: Rede- oder Arbeitsparlament?

Debattieren die Abgeordneten im Plenarsaal, ist der Bundestag v. a. ein Redeparlament. Die hauptsächliche Arbeit findet jedoch in themenspezifischen

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Quellenangabe
Brockhaus, Bundestag. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/bundestag-20