Bundestag
Der Bundestag (Deutscher Bundestag) ist das Parlament, also die gewählte Volksvertretung der
(12 von 80 Wörtern)Wahlfunktion: wählen und gewählt werden
Die Abgeordneten werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vom wahlberechtigten Volk gewählt. Im Anschluss an die
(22 von 153 Wörtern)Repräsentations- und Artikulationsfunktion: Herrschaft des Volkes
Je mehr Stimmen eine Partei bei der Wahl bekommen hat, desto
(11 von 62 Wörtern)Kontrollfunktion: Regierung, Opposition und Gewaltenteilung
Die Abgeordneten einer Partei, die im Parlament sitzen, bilden eine Gruppe, die sogenannte Fraktion. Manchmal bilden auch zwei oder mehr Parteien eine gemeinsame Fraktion, beispielsweise CDU und CSU.
Die Fraktion oder Koalition aus Fraktionen, die die Mehrheit der Abgeordneten hat, stellt die Bundesregierung. Die
(44 von 313 Wörtern)Gesetzgebungsfunktion: der Bundestag als Legislative
Die gesetzgebende Gewalt heißt Legislative. In Deutschland sind das die Parlamente, auf
(12 von 49 Wörtern)Budgetrecht: Geld für politische Entscheidungen
Durch das Budgetrecht, auch Haushaltsrecht genannt, hat der Bundestag das letzte
(11 von 44 Wörtern)Die Abgeordneten: Rechte und Pflichten nach freiem Gewissen
Nachdem die Abgeordneten für ihre Partei in den Bundestag gewählt wurden, arbeiten sie im Parlament. Die Gehälter der Abgeordneten heißen Diäten.
Die Abgeordneten
(23 von 163 Wörtern)Arbeitsweise und Aufbau: Rede- oder Arbeitsparlament?
Debattieren die Abgeordneten im Plenarsaal, ist der Bundestag v. a. ein Redeparlament. Die hauptsächliche Arbeit findet jedoch in themenspezifischen
(19 von 123 Wörtern)