Die Abgeordneten einer Partei, die im Parlament sitzen, bilden eine Gruppe, die sogenannte Fraktion. Manchmal bilden auch zwei oder mehr Parteien eine gemeinsame Fraktion, beispielsweise CDU und CSU.

Die Fraktion oder Koalition aus Fraktionen, die die Mehrheit der Abgeordneten hat, stellt die Bundesregierung. Die

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Quellenangabe
Brockhaus, Kontrollfunktion: Regierung, Opposition und Gewaltenteilung. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/bundestag-20/kontrollfunktion-regierung-opposition-und-gewaltenteilung