Ausfertigung von Gesetzen
Der Bundespräsident darf Gesetze nicht selbst festlegen, dafür sind Bundestag und
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Quellenangabe
Brockhaus,
Ausfertigung von Gesetzen.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/bundespräsident-deutschland/amt-und-befugnisse/ausfertigung-von-gesetzen