Das Dreiklassenwahlrecht galt bei den Parlamentswahlen in Preußen zwischen 1849 und 1918.

Nachdem die Frankfurter Nationalversammlung gescheitert war, führte König Friedrich Wilhelm IV das Dreiklassen- wahlrecht in Preußen ein. Wahlberechtigt waren alle Männer, die mindestens 24

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Quellenangabe
Brockhaus, Dreiklassenwahlrecht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/dreiklassenwahlrecht