Die EMRK besteht aus drei Abschnitten. Abschnitt I enthält die in der Konvention geregelten Menschenrechte, Abschnitt II befasst sich mit dem

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Inhaltliche Regelungen der EMRK. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/europäische-menschenrechtskonvention/inhaltliche-regelungen-der-emrk