Europäische Menschenrechtskonvention
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein internationales Abkommen, das im Rahmen
(11 von 20 Wörtern)Historischer Hintergrund
1949, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde der Europarat gegründet. Damit
(11 von 47 Wörtern)Mitglieder der EMRK
Die EMRK wurde am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet. In Kraft getreten ist sie am
(16 von 113 Wörtern)Protokolle zur EMRK
Die EMRK wird durch Protokolle ergänzt. Mit »Protokoll« bezeichnet man im Völkervertragsrecht eine Änderungs- oder Zusatzvereinbarung zu
(17 von 119 Wörtern)Inhaltliche Regelungen der EMRK
Die EMRK besteht aus drei Abschnitten. Abschnitt I enthält die in der Konvention geregelten Menschenrechte, Abschnitt II befasst sich mit dem
(21 von 146 Wörtern)Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wacht über die Einhaltung der EMRK. Er hat seinen Sitz in Straßburg und ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH)
(24 von 171 Wörtern)Verfahren vor dem EGMR
Der EGMR befasst sich mit drei Arten von Verfahren. Bei einer Staatenbeschwerde macht
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