Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein internationales Abkommen, das im Rahmen

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Historischer Hintergrund

1949, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde der Europarat gegründet. Damit

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Mitglieder der EMRK

Die EMRK wurde am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet. In Kraft getreten ist sie am

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Protokolle zur EMRK

Die EMRK wird durch Protokolle ergänzt. Mit »Protokoll« bezeichnet man im Völkervertragsrecht eine Änderungs- oder Zusatzvereinbarung zu

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Inhaltliche Regelungen der EMRK

Die EMRK besteht aus drei Abschnitten. Abschnitt I enthält die in der Konvention geregelten Menschenrechte, Abschnitt II befasst sich mit dem

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wacht über die Einhaltung der EMRK. Er hat seinen Sitz in Straßburg und ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH)

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Verfahren vor dem EGMR

Der EGMR befasst sich mit drei Arten von Verfahren. Bei einer Staatenbeschwerde macht

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Europäische Menschenrechtskonvention. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/europäische-menschenrechtskonvention