Europäische Menschenrechtskonvention, Abkürzung EMRK, Kurzbezeichnung für die »Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten« vom 4. 11. 1950, die für die ihr beigetretenen Staaten auf einem Mindestniveau die Einhaltung der Menschenrechte gewährleisten soll. Zur Durchsetzung der in der EMRK verbürgten Freiheitsrechte ist ein Rechtsschutzsystem errichtet worden, dessen Organ der ständige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg ist (nicht zu verwechseln mit dem Gerichtshof der Europäischen Union in

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Quellenangabe
Brockhaus, Europäische Menschenrechtskonvention. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäische-menschenrechtskonvention