Die EMRK wird durch Protokolle ergänzt. Mit »Protokoll« bezeichnet man im Völkervertragsrecht eine Änderungs- oder Zusatzvereinbarung zu

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Protokolle zur EMRK. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/europäische-menschenrechtskonvention/protokolle-zur-emrk