Protokolle zur EMRK
Die EMRK wird durch Protokolle ergänzt. Mit »Protokoll« bezeichnet man im Völkervertragsrecht eine Änderungs- oder Zusatzvereinbarung zu
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Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Protokolle zur EMRK.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/europäische-menschenrechtskonvention/protokolle-zur-emrk