Den Boden für die Gründung der Europäischen Zentralbank bilden die sogenannten Römischen Verträge aus dem Jahr 1957. Darin beschlossen Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande die Schaffung einer gemeinsamen Wirtschaftszone, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

Diese sollte in Ergänzung zur bereits 1951

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Quellenangabe
Brockhaus, Die Gründung. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/europäische-zentralbank/die-grundung