Die Genfer Flüchtlingskonvention (1951) definiert gemäß dem Völkerrecht, was unter einem Flüchtling verstanden wird. Er oder sie ist eine Person, die »aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer

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Quellenangabe
Brockhaus, Internationales Recht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/fluchtlinge/internationales-rech