Besonders Schutzbedürftigen wird ein Aufenthalt im Zufluchtsland erlaubt, auch wenn sie sich nicht auf die Flüchtlingskonvention berufen können. Sie dürfen aus

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Quellenangabe
Brockhaus, Weitere Flüchtlinge. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/fluchtlinge/weitere-fluchtlinge