Generalprokurator (Recht)

Generalprokurator, Recht:

in Österreich der beim Obersten Gerichtshof bestellte, ranghöchste staatsanwaltschaftliche Beamte (Staatsanwaltschaft), der nicht die Anklage vertritt, sondern bei Gesetzesverletzungen auch zugunsten des Verurteilten Nichtigkeitsbeschwerde erhebt. In Frankreich heißt der jeweils ranghöchste Staatsanwalt beim Kassationshof und beim Appellationsgericht Procureur général.

Quellenangabe

Brockhaus Schullexikon Online, Generalprokurator (Recht). https://brockhaus.de/ecs/julex/article/generalprokurator-recht (aufgerufen am 2025-04-12), NE GmbH Brockhaus

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