Jugendstrafrecht
Als Jugendstrafrecht bezeichnet man die Sonderregelungen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht, die für jugendliche und z. T. auch für heranwachsende Täterinnen
(20 von 133 Wörtern)Unterscheidung zwischen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
Zuerst muss die Frage geklärt werden, auf wen Jugendstrafrecht überhaupt anzuwenden ist:
Kinder unter 14 Jahren können strafrechtlich nicht belangt werden. Das gilt selbst dann, wenn sie vorsätzlich einen Menschen töten. Nach Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs ist nämlich nicht schuldfähig, wer bei
(42 von 283 Wörtern)Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht
Im Erwachsenenstrafrecht können Geldstrafen und Freiheitsstrafen verhängt werden. Im Jugendstrafrecht gibt es andere Rechtsfolgen. Das liegt daran, dass es andere Zwecke verfolgt. Es geht im Jugendstrafrecht nicht um Vergeltung oder um Abschreckung, sondern in erster Linie um die
(38 von 265 Wörtern)Verfahrensrechtliche Besonderheiten
Für jugendstrafrechtliche Verfahren gibt es besondere Gerichte. Die Jugendgerichte sind den Strafgerichten angegliedert.
(13 von 91 Wörtern)Jugendstrafrecht in Österreich
Auch in Österreich sind Kinder unter 14 nicht strafmündig und es gibt wie in Deutschland ein
(16 von 110 Wörtern)Jugendstrafrecht in der Schweiz
In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit schon mit 10 Jahren. Das Jugendstrafrecht, das sowohl im Jugendstrafgesetzbuch als auch im Jugendstrafprozessgesetzbuch geregelt ist,
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