Zuerst muss die Frage geklärt werden, auf wen Jugendstrafrecht überhaupt anzuwenden ist:

Kinder unter 14 Jahren können strafrechtlich nicht belangt werden. Das gilt selbst dann, wenn sie vorsätzlich einen Menschen töten. Nach Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs ist nämlich

(38 von 253 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Unterscheidung zwischen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/jugendstrafrecht/unterscheidung-zwischen-kindern-jugendlichen-und-heranwachsenden