Für jugendstrafrechtliche Verfahren gibt es besondere Gerichte. Die Jugendgerichte sind den Strafgerichten

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Verfahrensrechtliche Besonderheiten. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/jugendstrafrecht/verfahrensrechtliche-besonderheiten