Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen des Gewaltverbots
Geregelt ist das Gewaltverbot in Ziffer 4 des Artikels 2 der Charta der Vereinten Nationen (UN). Diese lautet: »Alle Mitglieder unterlassen in
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Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen des Gewaltverbots.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/gewaltverbot-völkerrecht/rechtsgrundlagen-und-voraussetzungen-des-gewaltverbots