In den Artikeln 1 bis 19 GG sind die Grundrechte formuliert. Dass sie gleich am Anfang stehen, betont, wie wichtig sie sind.

Die Grundrechte können in zwei Gruppen unterteilt werden: Menschenrechte und Bürgerrechte. Der Unterschied lässt sich an

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Quellenangabe
Brockhaus, Die Grundrechte: Menschen- und Bürgerrechte. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/grundgesetz/die-grundrechte-menschen-und-burgerrechte