Der IGH befasst sich mit Fragen des Völkerrechts. Er ist für zwei Arten von Verfahren zuständig: für Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten und für Rechtsgutachten.

Beteiligte an einem Verfahren über Rechtsstreitigkeiten können nur Staaten sein. Für andere Völkerrechtssubjekte ist eine Beteiligung nicht möglich. Damit ein Staat an einem solchen Verfahren beteiligt sein kann, muss er

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Zuständigkeit. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/internationaler-gerichtshof/zuständigkeit