Normalerweise trifft die Entscheidung zu einer bestimmten Frage ein hoher religiöser Rechtsgelehrter (»Mufti«). Dies geschieht in Form eines Rechtsgutachtens (»Fatwa«),

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Mitwirkende

  • Thorsten Muth
Quellenangabe
Brockhaus, Unterschiedliche Auslegungen. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/islamisches-recht/unterschiedliche-auslegungen