Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) enthält Einschränkungen, Verbote und Pflichten für Gewerbetreibende, also z. B. Supermärkte und Gaststätten. So regelt es unter anderem den Verkauf und den Konsum von Alkohol und Tabak in der Öffentlichkeit sowie die Altersfreigabe von Kinofilmen, Videos und Computerspielen (siehe auch Jugendmedienschutz

(44 von 302 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Mitwirkende

  • Claudia Weingartner
Quellenangabe
Brockhaus, Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/jugendschutz/bestimmungen-des-jugendschutzgesetzes