Der Jugendmedienschutz umfasst gesetzliche Regelungen, die verhindern sollen, dass Kinder (Personen unter 14 Jahren) oder Jugendliche

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Altersfreigabe gemäß Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt außerdem den Umgang mit Kinofilmen und den Inhalten von Trägermedien – also z. B. von Büchern, Magazinen sowie Filmen, Spielen und Programmen

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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder beschäftigt sich mit Jugendschutz im Rundfunk (Radio, Fernsehen) und in den Telemedien,

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Mitwirkende

  • Claudia Weingartner
Quellenangabe
Brockhaus, Jugendmedienschutz. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/jugendmedienschutz