Die KRK wird durch drei »Fakultativprotokolle« ergänzt. Ein Fakultativprotokoll ist eine Zusatzvereinbarung zu einem völkerrechtlichen Vertrag. Es gilt nur

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Fakultativprotokolle. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/kinderrechtskonvention/fakultativprotokolle