Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK), amtlich Übereinkommen über die Rechte des Kindes genannt,

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Verabschiedung und Mitglieder

Die KRK wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. In

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Definition des Begriffs »Kind«

Als »Kinder« gelten nach der Konvention alle Menschen, die noch nicht

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Grundsätze

Die KRK enthält einige besonders wichtige Grundsätze, die bei ihrer Auslegung berücksichtigt werden müssen:

  • Kinder dürfen nicht diskriminiert
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Einzelne Rechte

Einige in der KRK enthaltene Rechte sind Rechte, die in anderen Menschenrechtsverträgen auch für Erwachsene ähnlich geregelt sind. Dazu gehören u. a. das Recht auf Leben, ein Verbot der

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UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes

Der UN-Kinderrechtsausschuss besteht aus 18 Sachverständigen. Seine Sitzungen finden in Genf

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Fakultativprotokolle

Die KRK wird durch drei »Fakultativprotokolle« ergänzt. Ein Fakultativprotokoll ist eine Zusatzvereinbarung zu einem völkerrechtlichen Vertrag. Es gilt nur für die

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Kinderrechtskonvention. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/kinderrechtskonvention