Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK), amtlich Übereinkommen über die Rechte des Kindes genannt,
(11 von 25 Wörtern)Verabschiedung und Mitglieder
Die KRK wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. In
(16 von 93 Wörtern)Definition des Begriffs »Kind«
Als »Kinder« gelten nach der Konvention alle Menschen, die noch nicht
(11 von 66 Wörtern)Grundsätze
Die KRK enthält einige besonders wichtige Grundsätze, die bei ihrer Auslegung berücksichtigt werden müssen:
- Kinder dürfen nicht diskriminiert
Einzelne Rechte
Einige in der KRK enthaltene Rechte sind Rechte, die in anderen Menschenrechtsverträgen auch für Erwachsene ähnlich geregelt sind. Dazu gehören u. a. das Recht auf Leben, ein Verbot der
(29 von 193 Wörtern)UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Der UN-Kinderrechtsausschuss besteht aus 18 Sachverständigen. Seine Sitzungen finden in Genf
(11 von 47 Wörtern)Fakultativprotokolle
Die KRK wird durch drei »Fakultativprotokolle« ergänzt. Ein Fakultativprotokoll ist eine Zusatzvereinbarung zu einem völkerrechtlichen Vertrag. Es gilt nur für die
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