Per Lastschrift oder Bankeinzug kann ein Gläubiger fällige Geldbeträge zulasten des Kontos eines Zahlungspflichtigen bei dessen Kreditinstitut einziehen. Der Gegensatz ist die Gutschrift

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Mitwirkende

  • Christian Adams
Quellenangabe
Brockhaus, Lastschrift. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/lastschrift