Die Mitbestimmung ist die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihrer Vertreterinnen und Vertreter an der Willensbildung in privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie in öffentlichen Dienststellen.

Man unterscheidet Mitbestimmung auf der Leitungsebene eines Unternehmens im Aufsichtsrat sowie Mitbestimmung innerhalb eines Betriebs durch den Betriebsrat (»betriebliche Mitbestimmung«).

Mitbestimmung auf Unternehmensebene

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Quellenangabe
Brockhaus, Mitbestimmung. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/mitbestimmung