Teilgebiete des bürgerlichen Rechts bzw. des Zivilrechts sind v. a. das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. 

Das Schuldrecht regelt die Schuldverhältnisse, d. h. das Recht einer natürlichen oder juristischen Person, von einer anderen eine Leistung zu verlangen. Man unterscheidet zwischen vertraglichen und gesetzlichen

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Teilgebiete des Zivilrechts. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/privatrecht/teilgebiete-des-zivilrechts