Privatrecht
Als Privatrecht bezeichnet man den Teil des Rechts, der die Beziehungen
(11 von 67 Wörtern)Unterscheidung von Privatrecht und öffentlichem Recht
Die genaue Abgrenzung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht ist nicht ganz unumstritten. Es gibt dazu in der Rechtswissenschaft verschiedene Theorien. Einig ist
(22 von 152 Wörtern)Zivilrecht (bürgerliches Recht) und andere Teilgebiete des Privatrechts
Der wichtigste Teil des Privatrechts ist das bürgerliche Recht, das auch Zivilrecht genannt wird. Dieses ist in Deutschland im Bürgerlichen
(20 von 137 Wörtern)Teilgebiete des Zivilrechts
Teilgebiete des bürgerlichen Rechts bzw. des Zivilrechts sind v. a. das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.
Das Schuldrecht regelt die Schuldverhältnisse, d. h. das Recht einer natürlichen oder juristischen Person, von einer anderen eine Leistung zu verlangen. Man unterscheidet zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen. Vertragliche Schuldverhältnisse ergeben sich
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