Als Privatrecht bezeichnet man den Teil des Rechts, der die Beziehungen

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Unterscheidung von Privatrecht und öffentlichem Recht

Die genaue Abgrenzung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht ist nicht ganz unumstritten. Es gibt dazu in der Rechtswissenschaft verschiedene Theorien. Einig ist

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Zivilrecht (bürgerliches Recht) und andere Teilgebiete des Privatrechts

Der wichtigste Teil des Privatrechts ist das bürgerliche Recht, das auch Zivilrecht genannt wird. Dieses ist in Deutschland im Bürgerlichen

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Teilgebiete des Zivilrechts

Teilgebiete des bürgerlichen Rechts bzw. des Zivilrechts sind v. a. das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. 

Das Schuldrecht regelt die Schuldverhältnisse, d. h. das Recht einer natürlichen oder juristischen Person, von einer anderen eine Leistung zu verlangen. Man unterscheidet zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen. Vertragliche Schuldverhältnisse ergeben sich

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Privatrecht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/privatrecht