Die wichtigste Rechtsquelle im nationalen Recht sind von einem Parlament erlassene, förmliche Gesetze. In einem Bundesstaat wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz gibt es Bundesgesetze und Landesgesetze. In der Schweiz heißen die Gliedstaaten nicht Bundesländer, sondern »Kantone«. Dementsprechend spricht man

(40 von 283 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Nationales Recht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/rechtsquelle/nationales-recht