Eine Rechtsquelle ist der Ursprungsort einer rechtlichen Regelung (»Rechtssatz«).

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Nationales Recht

Die wichtigste Rechtsquelle im nationalen Recht sind von einem Parlament erlassene, förmliche Gesetze. In einem Bundesstaat wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz gibt es Bundesgesetze und Landesgesetze. In der Schweiz heißen die Gliedstaaten nicht Bundesländer, sondern »Kantone«. Dementsprechend spricht man von Kantonsgesetzen statt

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Europarecht und Völkerrecht

Im Europarecht wird zwischen Primärrecht und Sekundärrecht unterschieden.

Unter Primärrecht versteht man das Recht der Europäischen Verträge, d. h. die Regeln, die

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Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander

Wenn es mehrere Rechtsquellen gibt, die auf denselben Sachverhalt anwendbar sein könnten, muss man deren Verhältnis zueinander klären. Dafür gelten drei Regeln: 

  1. Höherrangiges Recht geht Recht, das
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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsquelle. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/rechtsquelle