Wenn es mehrere Rechtsquellen gibt, die auf denselben Sachverhalt anwendbar sein könnten, muss man deren Verhältnis zueinander klären. Dafür gelten drei Regeln: 

  1. Höherrangiges Recht geht
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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/rechtsquelle/verhältnis-verschiedener-rechtsquellen-zueinander