Das Europarecht im engeren Sinn umfasst das Recht der Europäischen Union

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Recht der Europäischen Union (»Unionsrecht«)

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Abgrenzung von Völkerrecht und nationalem Recht

Das Recht der EU (»Unionsrecht«) ist ein eigenständiges Recht, das weder zum Völkerrecht gehört, noch zum nationalen Recht.

Das Unionsrecht unterscheidet sich von Völkerrecht dadurch, dass es nicht nur Völkerrechtssubjekte verpflichtet. Vielmehr wirkt

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Rechtsquellen

Im Unionsrecht unterscheidet man zwischen Primärrecht und Sekundärrecht. 

Primärrecht sind vor allem

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Besonders wichtige Inhalte des Unionsrechts

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Regelungen zu Struktur und Grundsätzen der EU

Das Primärrecht der EU enthält zunächst Regelungen über die Organe der EU, ihre Zusammensetzung und

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Wirtschaftsordnung der EU

Von den sonstigen Regelungen sind die über die Wirtschaftsordnung der EU besonders wichtig. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche:

1. Geregelt wird der Europäische Binnenmarkt und alles, was nötig ist, damit er funktionieren kann. Das sind vor allem vier Grundfreiheiten, die in der EU gelten. Die Grundsätze dazu sind im Primärrecht zu finden, die nötigen Umsetzungsregelungen im Sekundärrecht:

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Umsetzung des Primärrechts durch Sekundärrecht

Mit dem Sekundärrecht werden die Maßnahmen getroffen, die nötig sind, um die Vorgaben des Primärrechts umzusetzen. Wie man sich

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Recht der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)

Früher gab es drei Europäische Gemeinschaften: die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die 1993 in Europäische Gemeinschaft (EG)

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Europarecht im weiteren Sinn

Zum Europarecht im weiteren Sinn zählt vor allem das Recht des

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Europarecht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/europarecht