Europarecht
Das Europarecht im engeren Sinn umfasst das Recht der Europäischen Union
(11 von 35 Wörtern)Recht der Europäischen Union (»Unionsrecht«)
Abgrenzung von Völkerrecht und nationalem Recht
Das Recht der EU (»Unionsrecht«) ist ein eigenständiges Recht, das weder zum Völkerrecht gehört, noch zum nationalen Recht.
Das Unionsrecht unterscheidet sich von Völkerrecht dadurch, dass es nicht nur Völkerrechtssubjekte verpflichtet. Vielmehr wirkt
(33 von 229 Wörtern)Rechtsquellen
Im Unionsrecht unterscheidet man zwischen Primärrecht und Sekundärrecht.
Primärrecht sind vor allem
(13 von 83 Wörtern)Besonders wichtige Inhalte des Unionsrechts
Regelungen zu Struktur und Grundsätzen der EU
Das Primärrecht der EU enthält zunächst Regelungen über die Organe der EU, ihre Zusammensetzung und
(15 von 107 Wörtern)Wirtschaftsordnung der EU
Von den sonstigen Regelungen sind die über die Wirtschaftsordnung der EU besonders wichtig. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche:
1. Geregelt wird der Europäische Binnenmarkt und alles, was nötig ist, damit er funktionieren kann. Das sind vor allem vier Grundfreiheiten, die in der EU gelten. Die Grundsätze dazu sind im Primärrecht zu finden, die nötigen Umsetzungsregelungen im Sekundärrecht:
(58 von 413 Wörtern)Umsetzung des Primärrechts durch Sekundärrecht
Mit dem Sekundärrecht werden die Maßnahmen getroffen, die nötig sind, um die Vorgaben des Primärrechts umzusetzen. Wie man sich
(19 von 132 Wörtern)Recht der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)
Früher gab es drei Europäische Gemeinschaften: die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die 1993 in Europäische Gemeinschaft (EG)
(15 von 95 Wörtern)Europarecht im weiteren Sinn
Zum Europarecht im weiteren Sinn zählt vor allem das Recht des
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