Juristische Abschlüsse
Anders als Studierende fast aller anderen Fächer machen Juristinnen und Juristen normalerweise keine Bachelor- und Masterprüfung, sondern das erste und zweite juristische Staatsexamen (siehe Staatsprüfung). Das
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Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Juristische Abschlüsse.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/rechtswissenschaft/besonderheiten-des-studiums/juristische-abschlusse